§ 1 Geltungsbereich
1. Unser gesamtes Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer
(§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
2. Die nachstehenden AGB
gelten für sämtliche Bestellungen von Waren oder Leistungen aus unserem
Angebot einschließlich damit in Zusammenhang stehender Beratungen und
Auskünfte. Sie gelten für sämtliche Bestellwege (Insbesondere über
Telefon, E-Mail, Fax, elektronisches Kontaktformular, Online-Shop).
3.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden
erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich
schriftlich ihrer Geltung zu.
Diese AGB gelten daher auch dann, wenn
wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des
Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
4. Diese AGB gelten mit erstmaliger Vereinbarung auch für alle künftigen Bestellungen.
5.
Der Kunde erkennt spätestens durch die Entgegennahme unserer
Lieferungen oder Leistungen die Verbindlichkeit dieser AGB an. Im
Übrigen bedürfen alle weiteren Vereinbarungen einschließlich
Nebenabreden oder Zusicherungen zu ihrer rechtlichen Verbindlichkeit der
Schriftform (E-Mail genügt). Dies gilt auch für Vereinbarungen, die
im Rahmen einer einzelnen Bestellung getroffen werden. Mündliche
Vereinbarungen werden daher erst zu dem Zeitpunkt wirksamer
Vertragsbestandteil, zu dem wir sie schriftlich bestätigen.
§ 2 Regelungen für Bestellungen aus unseren Katalogen; Angebote freibleibend
1. Die Darstellung unseres Sortiments und die Darstellung einzelner
Produkte in unseren Katalogen sind kein verbindliches Angebot im Sinne
der §§ 145 ff. BGB, sondern stellen eine unverbindliche Übersicht
dar. Erst die Bestellung durch den Kunden ist ein rechtlich
verbindliches Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen nach unserer Wahl durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Ware annehmen.
2. Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
§ 3 Regelungen für Bestellungen über unseren Online-Shop
1. Für Bestellungen über den Online-Shop ist die vorherige
Registrierung erforderlich. Diese ist über das Online-Kontaktformular
unter shop.tool-factory.de möglich.
2. Die Darstellung des
Sortiments und die Darstellung einzelner Produkte im Online-Shop sind
kein verbindliches Angebot im Sinne der §§ 145 ff. BGB, sondern stellen
eine unverbindliche Übersicht dar. Ein verbindlicher Vertragsschluss kommt erst im Zuge der folgenden Schritte zustande.
3.
Der Kunde kann aus dem Sortiment Waren auswählen und diese über den
Button „in den Warenkorb legen“ in einem so genannten Warenkorb sammeln.
In diesem Warenkorb kann der Kunde vor Abschicken der Bestellung
die Daten der einzelnen Bestellung jederzeit einsehen und ändern. Erst
mit Klick auf den in der Warenkorb-Übersicht angezeigten Button
„Bestellung abschließen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der
im Warenkorb befindlichen Waren ab. Der Antrag kann jedoch nur
abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klick auf
„Bitte bestätigen Sie zunächst unsere AGB.“ bzw. auf das daneben zu
sehende Kästchen diese AGB akzeptiert und dadurch in seinen Antrag
aufgenommen hat. Die AGB kann der Kunden unter dem hierbei angezeigten
Link herunterladen und speichern.
4. Wir schicken daraufhin dem
Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher
die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde
über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische
Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des
Kunden bei uns eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags
dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch
uns zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird.
5.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung
angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse
die von uns versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere
hat er beim Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle von uns
versandten E-Mails zugestellt werden können.
6. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher oder englischer Sprache.
§ 4 Preise; Liefer- und Zahlungsbedingungen; Verzug des Kunden
1. Ist eine schriftliche Preisvereinbarung nicht getroffen, so gelten
die in unseren neuesten, am Tage der Bestellung gültigen Katalogen und
Preislisten angegebenen Nettopreise zuzüglich jeweils gültiger
Umsatzsteuer. Kataloge und Preislisten können in unseren Geschäftsräumen
oder über unsere Website eingesehen oder bei uns angefordert werden.
2.
Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland liefern wir ab einem
Netto-Auftragswert von € 200,00 frei Haus einschließlich Verpackung. Alle anderen Aufträge versenden wir kostenpflichtig.
3.
Unsere Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 8
Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto, innerhalb von 30 Tagen netto
zahlbar. Schecks und Zahlungsanweisungen werden von uns nur
erfüllungshalber angenommen; eine Zahlung gilt erst mit Gutschrift auf
unserem Konto als erfolgt.
4. Der Kunde kommt spätestens in
Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang
einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Wir
sind alsdann berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie für jede
Zahlungserinnerung / Mahnung € 10,00 zu berechnen. Dem Kunden bleibt es
vorbehalten, im Einzelfall einen niedrigeren Aufwand für eine
Zahlungserinnerung / Mahnung nachzuweisen. Die Geltendmachung weiterer
Schadensposten unsererseits bleibt unberührt.
5. Skonto,
eingeräumte Rabatte oder Zahlungsziele können verwehrt werden, wenn sich
der Kunde mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet
oder wenn Insolvenzantrag gestellt wurde. In diesen Fällen sind wir
berechtigt, alle noch offenstehenden, auch gestundeten, Rechnungsbeträge
sofort fällig zu stellen. Die Auslieferung bestellter Ware erfolgt in diesen Fällen nur gegen Barzahlung.
6.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
Zurückbehaltungsrechte des Kunden bestehen nur für Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis.
§ 5 Lieferfristen / -termine; Schickschuld; Teillieferungen; Lieferverzug; Annahmeverzug
1. Lieferfristen oder -termine sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich.
2. Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit uns gegenüber in Verzug ist, ruht unsere Lieferpflicht.
3.
Die Lieferfrist ist unsererseits eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf
der Liefergegenstand an den Kunden versandt wird. Hierfür genügt es,
wenn wir die Ware an eine ordnungsgemäße Transportperson übergeben
(Schickschuld). Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich angemessen
bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und
Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die
außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, soweit solche Hindernisse
nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von
erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei unseren
Unterlieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch
dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits
vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse
werden wir in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitteilen.
Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich
oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei.
4. Wir können, insbesondere bei größeren Aufträgen, Teillieferungen in einem für den Kunden zumutbaren Umfang vornehmen.
5.
Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, ist die
Verzugsentschädigung je vollendete Woche des Verzugs auf 1 %, insgesamt
höchstens auf 15 % des Lieferwertes begrenzt. Die Geltendmachung
von über die Pauschale hinausgehenden Verzugsschäden ist ausgeschlossen.
Diese Beschränkung gilt jedoch nicht im Falle des Vorliegens von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.
6.
Befinden wir uns in Verzug und gewährt uns der Kunde – unter
Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine angemessene Frist
zur Leistung und wird die Frist nicht eingehalten, ist der Kunde im
Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt berechtigt. Für
weitere Ansprüche aus Lieferverzug gilt § 9 dieser AGB.
7. Kommt
der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige für die Lieferung
erforderliche Mitwirkungspflichten, können wir Ersatz des uns
entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen
verlangen. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen
Verschlechterung des Liefergegenstandes geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
8.
Nimmt der Kunde die bestellte Ware trotz Nachfristsetzung nicht ab,
können wir ohne besonderen Nachweis Schadensersatz wegen Nichterfüllung
in Höhe von 20 % des Wertes der nicht abgenommenen Ware sowie
angefallener Versandkosten zuzüglich jeweils gültiger Umsatzsteuer
verlangen. Sowohl dem Kunden als auch uns bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen niedrigeren bzw. einen höheren Schaden nachzuweisen.
§ 6 Erfüllungsort; Versand; Gefahrübergang
1. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz in Burscheid.
2. Die
Ware wird auf Gefahr des Kunden geliefert bzw. versandt (Schickschuld).
Versandweg und –mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, unserer Wahl
überlassen. Im Übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an
einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen
unseres Lagers auf den Kunden über.
3. Verzögert sich der Versand
infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die
Gefahr ab dem Tage der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden
über.
4. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie
unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden – unbeschadet seiner Rechte
nach § 8 dieser AGB – entgegenzunehmen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den jeweils gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
2.
Der Kunde hat uns bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter sofort
schriftlich zu benachrichtigen und den Pfändungsgläubiger von dem
bestehenden Eigentumsvorbehalt zu unterrichten.
3. Bei
vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug,
sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme
der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei
denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt oder es sind auf
den Vertrag zwingende Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes anzuwenden.
In der ausdrücklichen Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein
Rücktritt vom Vertrag. Von Unternehmern zurückgenommene Ware können wir
unter Anrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf
bestmöglich verwerten, wenn wir diesen mit angemessener Frist angedroht
haben. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung
befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden –
abzüglich angemessener Verwertungskosten, in der Regel 10 % des
Warenwertes – anzurechnen.
4. Sind wir zur Warenrücknahme
berechtigt, so ist der Kunde verpflichtet, einem unserer Mitarbeiter die
Inventarisierung der Vorbehaltsware zu gestatten.
§ 8 Sachmängel
1. Der Kunde hat Sachmängel uns gegenüber unverzüglich schriftlich zu rügen. Im Übrigen gelten die Regelungen des § 377 HGB.
2.
Bei Mängelrügen darf der Kunde Zahlungen in einem Umfang
zurückgehalten, die in einem angemessenen Verhältnis zu den
aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Kunde kann Zahlungen nur
zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren
Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die Mängelrüge zu
Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.
3.
Zunächst ist uns Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener
Frist zu gewähren. Für die Nacherfüllung gegenüber Unternehmern gilt
dabei Folgendes: All die Liefergegenstände sind nach unserer Wahl
unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die
innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag.
4.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger
Schadensersatzansprüche nach Maßgabe des § 9 dieser AGB – vom Vertrag
zurücktreten oder die Vergütung mindern.
5. Ein
Rücktrittsrecht sowie ein Anspruch auf Schadensersatz statt der ganzen
Leistung bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der
vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher
Beeinträchtigung der Brauchbarkeit hinsichtlich eines
Liefergegenstandes. Natürliche Abnutzung oder Schäden, die nach dem
Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Beanspruchung,
ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse
entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, stellen
keinen Sachmangel dar. Werden vom Kunden oder Dritten Änderungen
vorgenommen, so besteht für diese Ware und daraus entstehenden Folgen
keine Mängelansprüche mehr.
6. Ansprüche des Kunden wegen der zum
Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere
Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit
die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung
nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden
verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
§ 9 Haftung
1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, gleich aus welchem
Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind
Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
2.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter
nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser
einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um
Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit.
3. Die Einschränkungen der Abs. 1
und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und
Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese
geltend gemacht werden.
4. Der Anspruch auf Ersatz vergeblicher
Aufwendungen nach § 284 BGB ist dann und auch insoweit abbedungen, als
ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen ist.
5. Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Lieferung einer mangelhaften Ware, soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Das gleiche gilt, soweit wir und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 10 Vertragliches Rücktrittsrecht
1. Der Kunde kann innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt einer
Lieferung durch Rücksendung der jeweiligen Ware vom Vertrag zurücktreten
(vertraglich eingeräumtes Rücktrittsrecht). Die rechtzeitige Absendung der Ware genügt.
2.
Dieses Rücktrittsrecht gilt für Standard-Werkzeuge in einwandfreiem
Zustand und ohne Beschriftung bzw. mit TOOL FACTORY-Beschriftung. Sonderwerkzeuge und Artikel mit kundenspezifischer Beschriftung sind von diesem Rücktrittsrecht ausgeschlossen.
2.
Wir sind im Falle der Ausübung dieses vertraglich eingeräumten
Rücktrittsrechts berechtigt, für uns zurückgesandte Ware eine Pauschale
von 20 % des Warenwertes als Kostenbeteiligung einzubehalten. Dies gilt nicht für gesetzliche Rücktrittsrechte.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden findet das
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
Anwendung.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz.
3.
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte
in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte
treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies
für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird
der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
4. Änderungen dieser AGB
werden dem Kunden schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt.
Widerspricht der Kunde einer Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach
Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als anerkannt. Auf das
Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde im
Falle der Änderung der AGB noch gesondert hingewiesen.